Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), enthält einen konkreten Fahrplan für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur und die Einführung medizinischer Anwendungen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)
Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens mit einer speziellen Verschlüsselungstechnik über das Internet, so dass ein hochsicherer Austausch von Informationen sichergestellt ist. Die TI bildet damit ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen und Institutionen) mit einem elektronischen Ausweis Zugang erhalten.
Es müssen alle Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Krankenhäuser, Praxen und Apotheken an der TI teilnehmen. Ausgenommen sind Praxen und Krankenhäuser, in der Privatpatienten behandelt werden.
Die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) mit Sitz in Berlin wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gegründet. Hinter ihr stehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Der gesetzliche Auftrag der gematik umfasst die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Gesundheitskarte sowie zugehöriger Fachanwendungen und sogenannter weiterer Anwendungen für die Kommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Sie entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der eGK und ist für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, möglichst nahtlos zusammenarbeitenden und sektorübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur) verantwortlich.
Quelle: www.gematik.de
Es wird ein sicherer Internetzugang (VPN-Zugang) benötigt, drei neue TI-Komponenten sowie ein spezieller Dienstleistungsvertrag, um an die TI angeschlossen zu werden:
- TI-Konnektor
- Neues stationäres Kartenterminal mit Sicherheitsmodul SMC-KT
- Einrichtungs- bzw. Praxisausweis (SMC-B-Karte) sowie
- Dienstleistungsvertrag mit einem VPN-Zugangsdienstanbieter

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ist die erste Online-Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte. Beim Einlesen der eGK (elektronische Gesundheitskarte) werden dabei zunächst die Versichertendaten und deren Gültigkeit überprüft. Falls erforderlich werden die Daten im Anschluss automatisch aktualisiert.
Der Konnektor ist wichtiger Bestandteil der erforderlichen Hardware-Ausstattung für eine funktionierende Telematikinfrastruktur. Er ermöglicht die sichere Anbindung von Praxis- und Krankenhaus-Informationssystemen an die TI. Sowohl die Kartenlesegeräte als auch die Primärsysteme sind per Netzwerk mit dem Konnektor verbunden. Über den Konnektor kann sowohl der Zugriff auf die Kartenlesegeräte als auch die Kommunikation mit der TI erfolgen.

Bei der KoCoBox MED+ handelt es sich um einen von der gematik zugelassenen E-Health Konnektor.

Es handelt sich um ein stationäres eHealth Kartenlesegerät. Die alten Kartenterminals erfüllen nicht mehr die aktuellen Sicherheitsanforderungen und müssen durch neue von der gematik zugelassene Geräte, die zusätzlich mit einem Sicherheitsmodul (SMC-KT) ausgestattet sind, ersetzt werden. Diese neuen Kartenlesegeräte ORGA 6141 werden nicht wie bisher via USB-Kabel direkt an den PC, sondern an die Netzwerkverkabelung angeschlossen, um die Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu nutzen.

Die SMC-B-Karte ist ein digitaler Praxisausweis und wesentlicher Bestandteil der Telematikinfrastruktur (TI). Sie wird benötigt, um im Zusammenspiel mit Konnektor und Kartenlesegerät Ihrer Praxis Zugang zur TI zu verschaffen. Die SMC-B-Karte wird bei der Installation der erforderlichen Komponenten in Ihrer Praxis in das stationäre Kartenterminal gesteckt und sollte auch dort verbleiben.
Jede Einzelpraxis benötigt einen Praxisausweis bzw. eine SMC-B-Karte, unabhängig von der Anzahl der Kartenlesegeräte. In einer Praxisgemeinschaft wird für jede zusätzliche Abrechnungsnummer ein weiterer Praxisausweis benötigt.